Glex & Co

Erbschaften mit Immobilien in Fuerteventura

Komplette Verwaltung von Immobilienerben auf den Kanarischen Inseln

Wir verwalten Erbschaften mit Immobilien auf Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln und koordinieren die nationale und internationale Dokumentation, um eine klare und zeitnahe Abwicklung zu gewährleisten.

Für wen ist dieser Service gedacht?

Konzipiert für Erben mit Immobilien auf den Kanarischen Inseln, die umfassende rechtliche Unterstützung benötigen.

Erben im Ausland

Erben, die in einem anderen Land leben und eine umfassende Betreuung benötigen.

Familien mit Immobilien

Familien mit Immobilien auf den Kanarischen Inseln, die Beratung benötigen.

Unterstützung bei postmortalen Verfahren

Menschen, die nach einem Todesfall Unterstützung bei rechtlichen Verfahren benötigen.

Erben ohne Informationen

Erben, die sich mit Steuern oder erforderlichen Unterlagen nicht auskennen.

Was beinhaltet der Service?

Umfassende Betreuung des gesamten Nachfolgeprozesses von Anfang bis Ende bis zur Eintragung.

Umfassende Erbschaftsberatung

Beratung zu nationalen und ausländischen Erbfolgen.

Zertifikate erhalten

Beschaffung von Zertifikaten und den erforderlichen offiziellen Dokumenten.

Internationale Koordination

Abstimmung mit Notaren und internationalen Konsulaten.

Annahme der Erbschaft

Annahme der Erbschaft und Zuerkennung des Eigentums.

Komplette Steuerverwaltung

Steuerzahlungen und Einreichung von Steuerformularen.

Anmeldung

Eintragung des Eigentums auf den Namen der Erben.

Notarielle Vertretung

Vertretung durch eine notariell beglaubigte Vollmacht, falls Sie nicht reisen können.

Was NICHT enthalten ist

Ablauf und Fristen

Transparenter Prozess mit ab der ersten Analyse festgelegten Fristen.

Schritt 1

Erste Analyse

Dokumentation, Testament und Machbarkeitsanalyse.

Schritt 2

Termin mit dem Nota

Vorbereitung der Annahme- und Zuschlagsurkunde.

Schritt 3

Steuerbegleichung

Steuerformulare einreichen und Gebühren bezahlen

Schritt 4

Anmeldung

Eintragung im Grundbuch.

Problemlose Erbschaftsverwaltung

Seit über 25 Jahren sind wir auf die Abwicklung von Erbschaften mit Immobilienbesitz auf den Kanarischen Inseln spezialisiert. Wir koordinieren nationale und internationale Dokumente, um eine reibungslose, schnelle und zeitnahe Abwicklung zu gewährleisten.
 

Internationales Siegel

Wir arbeiten nach den Prinzipien und Standards der RICS, die für unsere Kunden gleichbedeutend mit Strenge, Qualität und Sicherheit sind.

Voraussetzungen für den Start

Grundlegende Dokumentation, die für den Beginn des Vererbungsprozesses erforderlich ist.

Sterbeurkunde

Wörtliche Sterbeurkunde des Verstorbenen.

Letzter Wille und Testament

Bescheinigung über den letzten Willen und das Testament vom Generalregister.

Wille (falls einer existiert)

Beglaubigte Abschrift des Testaments wird gewährt.

Ermittlung der Erben

Personalausweis oder Reisepass aller Erben.

Immobiliendokumentation

Urkunden und einfacher Vermerk über das geerbte Eigentum.

Transparente Gebühren

Individuelles Angebot basierend auf der Anzahl der Erben und der Komplexität des Nachlasses. Jede Erbschaft hat einzigartige Merkmale, die eine individuelle Analyse erfordern.

Erfolgsgeschichten

Die Erben sind mit unserer umfassenden Nachlassverwaltung zufrieden.

Britisches Kulturerbe nach dem Brexit

Erbschaft mit Erben im Vereinigten Königreich

Herausforderung

Komplexe Post-Brexit-Dokumentation und Immobilien in Puerto del Rosario.

Lösung

Internationale Koordination und vollständige Abwicklung der Verfahren.

Ergebnis

Erbschaft wurde innerhalb von 5 Monaten registriert, ohne dass die Erben nach Spanien reisen mussten.

Herederos en dos países

Gestión con herederos dispersos

Herausforderung

Die Dokumentation ist in Spanien und Deutschland verstreut.

Lösung

Notarielle Vollmachten und koordinierte, umfassende Bearbeitung.

Ergebnis

Eigentumsübertragung ohne Reiseaufwand für die Erben.

Risiken der Verwaltung von Erbschaften ohne Beratung

Unser umfassendes Management erkennt all diese Risiken von Anfang an und vermeidet so Steuernachzahlungen, fehlerhafte Dokumentation und spätere Probleme mit dem geerbten Eigentum.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Immobilienvererbung.

Ja, mit einer beglaubigten Vollmacht können wir Sie im gesamten Prozess vertreten. Von den Kanarischen Inseln aus kümmern wir uns um die Beschaffung der notwendigen Dokumente, die notarielle Beglaubigung, die Zahlung der Steuern und die Eintragung der Immobilie. Sie müssen die Vollmacht lediglich vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland erteilen.
Das hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert der Immobilie ab. Direkte Nachkommen (Kinder) erhalten auf den Kanarischen Inseln eine Steuerbefreiung von 99 %. Geschwister, Neffen und andere Verwandte zahlen progressive Steuersätze. Wir berechnen Ihnen den genauen Betrag von Anfang an anhand Ihrer individuellen Situation.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Annahme der Erbschaft, jedoch eine Frist für die Begleichung der Erbschaftsteuer: sechs Monate ab dem Todestag (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere sechs Monate). Nach Ablauf dieser Frist fallen Zuschläge und Zinsen an. Handeln Sie daher unbedingt so schnell wie möglich, um Strafen zu vermeiden.

In diesem Fall müssen alle Erben die Erbschaft gemeinsam annehmen und die Übertragungsurkunde unterzeichnen. Lebt einer von ihnen im Ausland, kann er eine Vollmacht erteilen. Wir koordinieren die Angelegenheiten mit allen Erben und kümmern uns um die Dokumentation für jeden Einzelnen, unabhängig von seinem Wohnort.

Ja, aber zunächst muss die Immobilie im Grundbuch auf Ihren Namen eingetragen werden. Sobald die Erbschaft eingetragen ist, können Sie sie frei verkaufen. Falls Sie verkaufen möchten, beraten wir Sie gerne im gesamten Prozess, einschließlich des anschließenden Verkaufs, und koordinieren beide Schritte für eine optimale Abwicklung.

Müssen Sie eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln verwalten?

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