Glex & Co

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt finden Sie klare Antworten auf die häufigsten Fragen zum internationalen Kauf und Verkauf von Immobilien, zu Ferienhäusern, Erbschaften mit Immobilien und zur Stadtplanung auf den Kanarischen Inseln sowie Leitfäden und praktisches Material. Sollte Ihre Situation speziell sein oder hier nicht aufgeführt werden, können Sie uns direkt schreiben, und wir werden Ihren Fall analysieren.

1. Allgemeine häufig gestellte Fragen

Grundlegende Informationen zu unseren Dienstleistungen.

Wir sind auf den gesamten Kanarischen Inseln tätig und wickeln administrative Verfahren, Verkaufstransaktionen, Erbschaften und Stadtentwicklungsprojekte ab.

Wir bieten professionellen Service in Spanisch, Englisch, Französisch und Deutsch an.

Wir führen ein kostenloses Erstgespräch durch, in dem wir Ihren Fall prüfen, Risiken identifizieren und Ihnen die weiteren Schritte sowie das mögliche Budget aufzeigen.

Die Preise richten sich nach Art der Dienstleistung, Komplexität des Sachverhalts und Umfang der Arbeiten. Wir erstellen Ihnen vor Beginn der Arbeiten stets ein Festpreisangebot oder nennen Ihnen eine ungefähre Preisspanne.

2. Kauf und Verkauf von Wohnraum für Ausländer

Alles, was Sie zum Einkaufen auf den Kanarischen Inseln wissen müssen.

Ja, selbstverständlich. Mit einer beglaubigten Vollmacht können wir Sie während des gesamten Kaufprozesses vertreten. Wir übernehmen die Verhandlungen, die Unterzeichnung des Vorvertrags, die Koordination mit dem Notar und die Schlüsselübergabe aus Spanien. Sie müssen die Vollmacht lediglich vor einem Notar in Ihrem Heimatland erteilen.

Bei Bestandsimmobilien fällt auf den Kanarischen Inseln eine Grunderwerbsteuer (ITP) von 6,5 % an. Bei Neubauten zahlen Sie die IGIC (in der Regel 7 % oder einen ermäßigten Satz, je nach Fall) zuzüglich der Grunderwerbsteuer (AJD). Wir erstellen Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs einen genauen Kostenvoranschlag.

Es ist nicht zwingend erforderlich, die NIE (Ausländeridentifikationsnummer) vor Beginn des Kaufprozesses zu haben. Sie benötigen sie für die abschließende notarielle Beglaubigung, wir können sie aber während des Kaufvorgangs für Sie beantragen. Mit einer Vollmacht erhalten Sie die NIE innerhalb von zwei bis vier Wochen, ohne dass Sie dafür reisen müssen.

Wir führen vor dem Kauf eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durch: Wir prüfen den aktuellen Grundbuchauszug, eine Belastungsbescheinigung, die ausstehenden Schulden bei der Eigentümergemeinschaft sowie den Kataster- und Planungsstatus des Grundstücks. Wir empfehlen den Kauf erst, wenn das Grundstück frei von jeglichen Problemen ist.

Ja, mehrere spanische Banken bieten Hypotheken für Nichtansässige an und finanzieren in der Regel bis zu 60–70 % des Schätzwertes. Zu den Voraussetzungen gehören: ein nachweisbares Einkommen, ausreichende Ersparnisse für die Anzahlung und übersetzte Dokumente. Wir arbeiten mit Banken zusammen, die auf internationale Kunden spezialisiert sind.

3. Ferienunterkünfte (VV) und Lizenzen

Anforderungen und Verwaltung von Touristenlizenzen.

Nein. Das hängt von den städtischen Bauvorschriften und der Vereinbarkeit von touristischer Nutzung mit dem Gebiet ab. Wir führen innerhalb von 48 bis 72 Stunden eine umfassende Prüfung durch, um festzustellen, ob Ihre Immobilie für eine Ferienvermietungslizenz in Frage kommt.

Ihnen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 150.000 €. Handeln Sie daher schnellstmöglich. Wir prüfen Ihren Fall, legen gegebenenfalls Rechtsmittel ein und veranlassen die dringende Legalisierung, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Die übliche Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 12 Monate ab Einreichung des vollständigen Antrags, abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder Inselverwaltung. Manche Gemeinden bearbeiten Anträge schneller als andere. Wir halten Sie stets über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

Auf den Kanarischen Inseln sind beide Verfahren erforderlich. Zunächst prüft das Rathaus die Einhaltung der städtebaulichen Vorschriften und erteilt die Baugenehmigung. Anschließend trägt der Inselrat die Immobilie in das Ferienhausregister der Inseln ein. Wir koordinieren beide Verfahren.

Nein. Es ist illegal, Ferienwohnungen ohne offizielle Registrierungsnummer anzubieten oder zu bewerben. Plattformen können Ihr Angebot entfernen, und die Behörden können Sie bestrafen. Sie müssen zunächst die Lizenz und die Registrierungsnummer beantragen, die in allen Angeboten angegeben werden müssen.

4. Erbschaften mit Immobilien auf den Kanarischen Inseln

Nachlass- und Erbschaftsverwaltung.
Ja, mit einer beglaubigten Vollmacht können wir Sie im gesamten Prozess vertreten. Von den Kanarischen Inseln aus kümmern wir uns um die Beschaffung der notwendigen Dokumente, die notarielle Beglaubigung, die Zahlung der Steuern und die Eintragung der Immobilie. Sie müssen die Vollmacht lediglich vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland erteilen.
Das hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert der Immobilie ab. Direkte Nachkommen (Kinder) erhalten auf den Kanarischen Inseln eine Steuerbefreiung von 99 %. Geschwister, Neffen und andere Verwandte zahlen progressive Steuersätze. Wir berechnen Ihnen den genauen Betrag von Anfang an anhand Ihrer individuellen Situation.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Annahme der Erbschaft, jedoch eine Frist für die Begleichung der Erbschaftsteuer: sechs Monate ab dem Todestag (mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere sechs Monate). Nach Ablauf dieser Frist fallen Zuschläge und Zinsen an. Handeln Sie daher unbedingt so schnell wie möglich, um Strafen zu vermeiden.

In diesem Fall müssen alle Erben die Erbschaft gemeinsam annehmen und die Übertragungsurkunde unterzeichnen. Lebt einer von ihnen im Ausland, kann er eine Vollmacht erteilen. Wir koordinieren die Angelegenheiten mit allen Erben und kümmern uns um die Dokumentation für jeden Einzelnen, unabhängig von seinem Wohnort.

Ja, aber zunächst muss die Immobilie im Grundbuch auf Ihren Namen eingetragen werden. Sobald die Erbschaft eingetragen ist, können Sie sie frei verkaufen. Falls Sie verkaufen möchten, beraten wir Sie gerne im gesamten Prozess, einschließlich des anschließenden Verkaufs, und koordinieren beide Schritte für eine optimale Abwicklung.

5. Stadtplanung und Großprojekte

Beratung bei Entwicklungsprojekten.

Dies hängt von den jeweiligen kommunalen Bauvorschriften und den zulässigen Nutzungen gemäß der Grundstücksklassifizierung ab. Auf den Kanarischen Inseln gibt es verschiedene Kategorien von ländlichen Grundstücken mit unterschiedlichen Bebauungsmöglichkeiten. Wir führen innerhalb von 48 Stunden eine umfassende Machbarkeitsstudie durch und analysieren dabei die geltenden territorialen, kommunalen und branchenspezifischen Vorschriften.

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Gemeinde, Art der Genehmigung und Projektgröße zwischen zwei und sechs Monaten. Bei größeren Vorhaben können zusätzliche branchenspezifische Gutachten (Küsten-, Umwelt- oder Denkmalschutz) erforderlich sein, was die Bearbeitungszeit verlängert. Wir erstellen im Rahmen der ersten Bewertung realistische Kostenschätzungen, die auf die jeweilige Gemeinde zugeschnitten sind.

Analyse der Landklassifizierung und -bewertung, der Bebaubarkeit, der zulässigen Nutzungen, der Planungsbeschränkungen, der sektoralen Auswirkungen (Küsten, Straßen, Kulturerbe), des Registrierungs- und Katasterstatus, Analyse der Stadtplanungsgeschichte, der technisch-rechtlichen Machbarkeit des Projekts und des Fahrplans zur Erlangung von Genehmigungen.

Wir bieten Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten: einen Widerspruch (1 Monat), ein Widerspruchsverfahren (2 Monate) oder eine Projektänderung. Wir analysieren die Ablehnungsgründe, bewerten die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs und erarbeiten eine umfassende Rechtsstrategie. Dank unserer Erfahrung können wir viele ungerechtfertigte Ablehnungen aufheben.

Ja, wir arbeiten eng mit Ihrem technischen Team zusammen. Wir bringen die rechtliche und städtebauliche Perspektive ein, während Ihr Team die technischen Aspekte des Projekts entwickelt. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet, dass die technische Planung von Anfang an alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und somit spätere, kostspielige Korrekturen vermieden werden.

6. Wann ist es am besten, sich individuell beraten zu lassen?

Wir empfehlen Ihnen, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn:

Ist Ihre Situation hier nicht aufgeführt?

Falls Ihre Situation keiner dieser Fragen genau entspricht, schildern Sie uns Ihren Fall und wir helfen Ihnen, die beste Lösung zu finden.